Der Freistellungsauftrag – Hilfreich und sparsam
Die 1822direkt ist zwar ein Tochterunternehmen der Sparkasse, richtet sich im Gegensatz zum größeren Familienmitglied aber nicht nach Öffnungszeiten, sondern bietet Direktbanking rund um die Uhr. Dabei erfüllt die 1822direkt alle Anforderungen und Faktoren einer regulären Direktbank und die Sicherheit einer Sparkasse aus dem Sparkassen-Verbund.
- Umfangreiches Fondsangebot
- Girokonto
- Online Banking
- Tagesgeldkonto mit Zinsgarantie
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag gibt Anlegern und Sparern die Möglichkeit, Zinserträge steuerfrei bis zum sogenannten Sparerpauschalbetrag einzunehmen. Dieser Steuerpauschalbetrag liegt seit 2009 bei 801 Euro pro Person. Konkret bedeutet das also, dass Einnahmen aus Kapitalerträgen bis zu einem Wert von 801 Euro steuerfrei einkassiert werden können. Doch Vorsicht, denn dieser Sparerpauschalbetrag besteht nicht automatisch, er muss bei dem jeweiligen Kreditinstitut beantragt werden. Bei den meisten Banken wird man jedoch bei der Eröffnung eines Kontos gefragt, ob man einen Freistellungsauftrag erteilen möchte oder nicht. Übersteigen die Zinseinnahmen den Freibetrag von 801 Euro, so führt die Bank automatisch einen Prozentsatz von 26,35 Prozent für die Differenz zum Sparerpauschalbetrag an das zuständige Finanzamt ab. Die Erstellung des Freistellungsauftrags ist bei der 1822direkt kostenlos und kann bequem online eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular findet sich auf der Homepage. Eine Ausfüllhilfe bietet unser Ratgeber unter dem Punkt Antragsformular.
Welche Vorteile bietet ein Freistellungsauftrag?
Die Vorteile des Freistellungsauftrages liegen natürlich deutlich auf der Hand. Niemand möchte sein hart erspartes Geld einfach so an den Staat abgeben und genau hier greift der Freistellungsauftrag. Bis zu einer Summe von 801 Euro müssen Einnahmen aus Kapitalerträgen nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Ehegatten können sogar einen Freistellungsantrag über den doppelten Betrag, also 1602 Euro, erteilen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung im Sinne des Einkommenssteuergesetzes erfüllt werden. Besonders praktisch ist, dass der Freistellungsauftrag bei der 1822direkt für sämtliche Privatkonten und Depots gültig ist. Hier ist jedoch ein wenig Aufmerksamkeit gefordert, denn bei Konten und Depots, dessen Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung stammen, ist der Freistellungsauftrag nicht gültig.
vergleichJetzt direkt zum Kredit VergleichAntragsformular im Blick: Hier ist es zu finden
Kunden des 1822direkt online Banking werden das Antragsformular der 1822direkt vielleicht schon einmal entdeckt haben. Auf den ersten Blick ist es auf der Homepage nicht unbedingt ersichtlich, befindet sich aber ordnungsgemäß bei den nützlichen Formularen. Grundsätzlich kann der Freistellungsauftrag von jedem erteilt werden, der einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann. Zwingender Bestandteil des Freistellungsauftrages muss neben den persönlichen Daten des Antragsstellers auch die Steuer-Identifikationsnummer sein. Wird der Auftrag von Eheleuten ausgefüllt, so müssen jeweils die Daten beider Ehepartner angegeben werden. Ein wichtiger Aspekt für diejenigen, die ihren Steuerpauschalbetrag auf mehrere Unternehmen aufteilen wollen: Im Antragsformular befindet sich hierfür ein entsprechendes Feld, wo die Summe des gewünschten Betrages eingetragen werden muss.
Sonderregelungen des Freistellungsauftrages beachten
Der Freistellungsauftrag ist eine nützliche Hilfe, um viel Geld zu sparen. Allerdings greift dieser nicht überall. Das bedeutet, es gibt auch Einnahmen aus Kapitalerträgen, bei denen kein Freistellungsauftrag erteilt werden muss. Ein Beispiel, welches hier einen Sonderfall bietet, ist das 1822direkt Festgeldkonto. Hierbei handelt es sich nämlich um ein sogenanntes Sichtguthaben, welches jährlich keinen höheren Zinssatz als einen Prozent aufweist. Achtung: Die Einnahmen aus den Zinserträgen müssen trotzdem in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Übersteigen die Zinserträge einen Betrag von zehn Euro im Jahr nicht, so muss ebenfalls kein Freistellungsauftrag erteilt werden.
Ein prominenter Sonderfall sind hier auch die Bausparverträge. Bezieht der Kunde die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage, wird auch hier kein Freistellungsauftrag fällig.
Fazit: Ein Freistellungsauftrag lohnt sich immer
Ohne Zweifel sollte jeder, der die Möglichkeit hat einen Freistellungsauftrag zu erteilen, dies auch tun. Geld zu verschenken hat in der heutigen Zeit wohl kaum jemand, darum lohnt es sich hier die Augen offen zu halten. Dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten, angesichts der großen finanziellen Vorteile kann man diese Schritte aber durchaus in Kauf nehmen. Das Erteilen des Freistellungsauftrages ist bei der 1822direkt einfach und kann wie auch die 1822direkt Kreditkarte bequem online abgehandelt werden. Hierbei muss lediglich die Vollständigkeit der Angaben überprüft werden. Unbedingt kontrollieren sollte man hier die persönlichen Angaben und die Steuer-Identifikationsnummer. Ansonsten verliert der Freistellungsauftrag seine Gültigkeit. Praktisch kann für Eheleute die Verdopplung des Steuerpauschalbetrages sein.
Hier muss man sich vorher aber unbedingt informieren, ob man mit seinem Partner oder seiner Partnerin die Bedingungen für die Zusammenlage im Sinne des Einkommenssteuergesetzes erfüllt. Nicht zu verachten sind auch die Sonderregelungen, denn hier wird kein Freistellungsauftrag benötigt. Unter anderem zählen hierzu die Bausparverträge. Zusammengefasst gesagt bietet der Freistellungsauftrag der 1822direkt allen Kunden die Möglichkeit, ihr hart gespartes Geld auch in vollem Umfang zu genießen. Zumindest solange der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro, bzw. 1602 Euro bei Ehegatten nicht überstiegen wird. Kann man den Freistellungsauftrag nicht direkt bei der Kontoeröffnung oder Anlegung eines Depots erteilen, so sollte der Auftrag im Nachhinein definitiv erteilt werden – es lohnt sich immer.
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